Das Grundstück ist über eine öffentliche Straße erschlossen, Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser/Abwasser und Strom befinden sich an dem Grundstück. Es fallen die üblichen Hausanschlusskosten an.
Nach einem vorliegenden Bodengutachten ist aufgrund der Geländeoberkante und der Bodenstruktur gegenüber den Nachbargrundstücken keine Geländeauffüllung erforderlich, um das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser z.B. über eine Mulde auf dem Grundstück versickern zu lassen.