Es ist zu beachten, dass die Rechte an etwaigen Bild-/Tonaufnahmen
dem Land Niedersachsen zustehen, so dass eine Veröffentlichung - ohne
Gestattung - untersagt ist.
Das Betreten der Liegenschaft erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss
jeglicher Haftung des Landes Niedersachsen für eventuell entstandene
Sachschäden und Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit.