Zusammenfassendes Maß für den Wert der wirtschaftlichen Leistung, die aus der Produktionstätigkeit
in der Berichtsperiode resultiert.
In gütermäßiger Sicht entspricht das Bruttoinlandsprodukt dem Geldwert aller in der Berichtsperiode
produzierten Waren und Dienstleistungen nach Abzug des Wertes der im Produktionsprozess als
Vorleistungen verbrauchten Güter. Es wird - ausgehend von der (bereinigten) Bruttowertschöpfung
aller Wirtschaftsbereiche - durch Addition von Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen ermittelt.
Das Bruttoinlandsprodukt ist gleich der Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die in der
Berichtsperiode im Zuge der Produktion im Inland entstanden sind, zuzüglich der Abschreibungen und
der (um die Subventionen verminderten) Produktions- und Importabgaben.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bruttowertschöpfung
Maßstab für die wirtschaftliche Leistung beziehungsweise - in tieferer Gliederung - der
einzelnen Wirtschaftsbereiche. Bei der Bruttowertschöpfung ist die im Zuge der Produktion eingetretene
Wertminderung des reproduzierbaren Anlagevermögens noch nicht abgesetzt; hierfür sind entsprechende
Abschreibungen zu berücksichtigen. Die Bruttowertschöpfung enthält außer Abschreibungen die zu
zahlenden Produktionssteuern (abzüglich Subventionen) und die entstandenen Erwerbs- und
Vermögenseinkommen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Dienstleistungsbereiche (Bruttowertschöpfung)
Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleistungen, Öffentliche
und private Dienstleister.
Kaufkraftniveau
Die Kaufkraft errechnet sich aus der Summe aller Nettoeinkünfte pro Region. Basis dafür sind die
Ergebnisse der amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik, die in regelmäßigen Abständen von
den Statistischen Landesämtern veröffentlicht werden. Davon müssen die Lohn- und Einkommensteuern
abgezogen werden, um den Nettobetrag zu erhalten. Dieser Betrag wird mit den staatlichen
Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld, BAföG, Sozialhilfe, Renten und
Pensionen addiert.
Quelle: Bundesamt für Raumordnung und Bauwesen (KInfo BBR)
Beschäftigte
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort.
Beschäftigungsquote
Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an den Einwohnern im Alter
von 18 bis unter 65 Jahren (am 31.12. des jeweiligen Jahres); in Prozent.
Pendler
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am selben Ort arbeiten und wohnen.
Für Samtgemeinden sind die aggregierten Werte der Mitgliedsgemeinden, für Landkreise entsprechende
Summen der Verwaltungseinheiten ausgewiesen, d.h. es sind auch die Pendlerverflechtungen innerhalb
der Samtgemeinde/des Landkreises mit erfasst.
Einpendler
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die am Ort arbeiten, jedoch nicht wohnen.
Auspendler
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die am Ort wohnen, jedoch nicht arbeiten.
Arbeitslosenquote
Anteil der Arbeitslosen an allen Erwerbspersonen; in Prozent.