Gewerbesteuer    Der Gewerbesteuerhebesatz wird von Gemeinden in der Haushaltssatzung festgelegt und gibt die Höhe der Besteuerung auf den Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebs an. Aus dem Gewerbeertrag ermittelt das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag (in der Regel 5% des Gewerbeertrages). Auf diesen Betrag wendet die Gemeinde den Gewerbesteuerhebesatz an und erlässt den Gewerbesteuerbescheid. Derzeit liegen in Niedersachsen diese Hebesätze zwischen 250% und 450% (Stand: Jahr 2003).

Grundsteuer    Der Grundsteuerhebesatz B wird ebenfalls von Gemeinden in der Haushaltssatzung festgelegt und gibt die Höhe der Besteuerung des Grundvermögens (ohne land- und forstwirtschaftliches Vermögen) an, zu dem Grund und Boden, die Gebäude, das Erbbaurecht und das Wohneigentum gerechnet wird. Mit Hilfe einer Steuermesszahl des Einheitswertes dieses Grundvermögens wird nach dem Bewertungsgesetz ein Steuermeßbetrag ermittelt. Auf diesen Betrag wendet die Gemeinde den Grundsteuerhebesatz B an und erlässt den Grundsteuerbescheid. Derzeit liegen diese Hebesätze zwischen 240% und 456% (Stand: Jahr 2003).