| Grundflächenzahl | | GRZ | |
Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche
zulässig sind. Die zulässige Grundfläche ist daher der errechnete Anteil des Baugrundstücks, der
von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
(gemäß §19 BauNVO)
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| | Geschoßflächenzahl | | GFZ | |
Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter
Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen
Vollgeschossen zu ermitteln.
(gemäß §20 BauNVO)
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| | Baumassenzahl | | BMZ | |
Die Baumassenzahl gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche
zulässig sind. Die Baumasse ist nach den Außenmassen der Gebäude zu ermitteln.
(gemäß §21 BauNVO)
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