| Gewerbesteuer | |
Der
Gewerbesteuerhebesatz
wird von Gemeinden in der Haushaltssatzung festgelegt und gibt die Höhe
der Besteuerung auf den Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebs an. Aus dem
Gewerbeertrag ermittelt das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag
(in der Regel 5% des Gewerbeertrages). Auf diesen Betrag wendet die
Gemeinde den
Gewerbesteuerhebesatz
an und erlässt den Gewerbesteuerbescheid. Derzeit liegen in Niedersachsen
diese Hebesätze zwischen 250% und 450% (Stand: Jahr 2003).
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| | Grundsteuer | |
Der
Grundsteuerhebesatz B
wird ebenfalls von Gemeinden in der Haushaltssatzung festgelegt und gibt
die Höhe der Besteuerung des Grundvermögens (ohne land- und
forstwirtschaftliches Vermögen) an, zu dem Grund und Boden, die Gebäude,
das Erbbaurecht und das Wohneigentum gerechnet wird. Mit Hilfe einer
Steuermesszahl des Einheitswertes dieses Grundvermögens wird nach dem
Bewertungsgesetz ein Steuermeßbetrag ermittelt. Auf diesen Betrag wendet
die Gemeinde den
Grundsteuerhebesatz B
an und erlässt den Grundsteuerbescheid. Derzeit liegen diese Hebesätze
zwischen 240% und 456% (Stand: Jahr 2003).
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