Grundflächenzahl   GRZ    Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die zulässige Grundfläche ist daher der errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
(gemäß §19 BauNVO)

Geschoßflächenzahl   GFZ    Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln.
(gemäß §20 BauNVO)

Baumassenzahl   BMZ    Die Baumassenzahl gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Baumasse ist nach den Außenmassen der Gebäude zu ermitteln.
(gemäß §21 BauNVO)



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