Bruttoinlandsprodukt    Zusammenfassendes Maß für den Wert der wirtschaftlichen Leistung, die aus der Produktionstätigkeit in der Berichtsperiode resultiert.
In gütermäßiger Sicht entspricht das Bruttoinlandsprodukt dem Geldwert aller in der Berichtsperiode produzierten Waren und Dienstleistungen nach Abzug des Wertes der im Produktionsprozess als Vorleistungen verbrauchten Güter. Es wird - ausgehend von der (bereinigten) Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche - durch Addition von Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen ermittelt. Das Bruttoinlandsprodukt ist gleich der Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die in der Berichtsperiode im Zuge der Produktion im Inland entstanden sind, zuzüglich der Abschreibungen und der (um die Subventionen verminderten) Produktions- und Importabgaben.
Quelle: Statistisches Bundesamt

Bruttowertschöpfung    Maßstab für die wirtschaftliche Leistung beziehungsweise - in tieferer Gliederung - der einzelnen Wirtschaftsbereiche. Bei der Bruttowertschöpfung ist die im Zuge der Produktion eingetretene Wertminderung des reproduzierbaren Anlagevermögens noch nicht abgesetzt; hierfür sind entsprechende Abschreibungen zu berücksichtigen. Die Bruttowertschöpfung enthält außer Abschreibungen die zu zahlenden Produktionssteuern (abzüglich Subventionen) und die entstandenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen.
Quelle: Statistisches Bundesamt

Dienstleistungsbereiche (Bruttowertschöpfung)    Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleistungen, Öffentliche und private Dienstleister.

Kaufkraftniveau    Die Kaufkraft errechnet sich aus der Summe aller Nettoeinkünfte pro Region. Basis dafür sind die Ergebnisse der amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik, die in regelmäßigen Abständen von den Statistischen Landesämtern veröffentlicht werden. Davon müssen die Lohn- und Einkommensteuern abgezogen werden, um den Nettobetrag zu erhalten. Dieser Betrag wird mit den staatlichen Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld, BAföG, Sozialhilfe, Renten und Pensionen addiert.
Quelle: Bundesamt für Raumordnung und Bauwesen (KInfo BBR)

Beschäftigte    Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort.

Beschäftigungsquote    Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an den Einwohnern im Alter von 18 bis unter 65 Jahren (am 31.12. des jeweiligen Jahres); in Prozent.

Pendler    Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am selben Ort arbeiten und wohnen.
Für Samtgemeinden sind die aggregierten Werte der Mitgliedsgemeinden, für Landkreise entsprechende Summen der Verwaltungseinheiten ausgewiesen, d.h. es sind auch die Pendlerverflechtungen innerhalb der Samtgemeinde/des Landkreises mit erfasst.

Einpendler    Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die am Ort arbeiten, jedoch nicht wohnen.

Auspendler    Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die am Ort wohnen, jedoch nicht arbeiten.

Arbeitslosenquote    Anteil der Arbeitslosen an allen Erwerbspersonen; in Prozent.


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