| Bruttoinlandsprodukt | |
Zusammenfassendes Maß für den Wert der wirtschaftlichen Leistung, die aus der Produktionstätigkeit
in der Berichtsperiode resultiert.
In gütermäßiger Sicht entspricht das Bruttoinlandsprodukt dem Geldwert aller in der Berichtsperiode
produzierten Waren und Dienstleistungen nach Abzug des Wertes der im Produktionsprozess als
Vorleistungen verbrauchten Güter. Es wird - ausgehend von der (bereinigten) Bruttowertschöpfung
aller Wirtschaftsbereiche - durch Addition von Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen ermittelt.
Das Bruttoinlandsprodukt ist gleich der Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die in der
Berichtsperiode im Zuge der Produktion im Inland entstanden sind, zuzüglich der Abschreibungen und
der (um die Subventionen verminderten) Produktions- und Importabgaben.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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| Bruttowertschöpfung | |
Maßstab für die wirtschaftliche Leistung beziehungsweise - in tieferer Gliederung - der
einzelnen Wirtschaftsbereiche. Bei der Bruttowertschöpfung ist die im Zuge der Produktion eingetretene
Wertminderung des reproduzierbaren Anlagevermögens noch nicht abgesetzt; hierfür sind entsprechende
Abschreibungen zu berücksichtigen. Die Bruttowertschöpfung enthält außer Abschreibungen die zu
zahlenden Produktionssteuern (abzüglich Subventionen) und die entstandenen Erwerbs- und
Vermögenseinkommen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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| Dienstleistungsbereiche (Bruttowertschöpfung) | |
Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleistungen, Öffentliche
und private Dienstleister.
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| Kaufkraftniveau | |
Die Kaufkraft errechnet sich aus der Summe aller Nettoeinkünfte pro Region. Basis dafür sind die
Ergebnisse der amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik, die in regelmäßigen Abständen von
den Statistischen Landesämtern veröffentlicht werden. Davon müssen die Lohn- und Einkommensteuern
abgezogen werden, um den Nettobetrag zu erhalten. Dieser Betrag wird mit den staatlichen
Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld, BAföG, Sozialhilfe, Renten und
Pensionen addiert.
Quelle: Bundesamt für Raumordnung und Bauwesen (KInfo BBR)
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| Beschäftigte | |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort.
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| Beschäftigungsquote | |
Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an den Einwohnern im Alter
von 18 bis unter 65 Jahren (am 31.12. des jeweiligen Jahres); in Prozent.
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| Pendler | |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am selben Ort arbeiten und wohnen.
Für Samtgemeinden sind die aggregierten Werte der Mitgliedsgemeinden, für Landkreise entsprechende
Summen der Verwaltungseinheiten ausgewiesen, d.h. es sind auch die Pendlerverflechtungen innerhalb
der Samtgemeinde/des Landkreises mit erfasst.
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| Einpendler | |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die am Ort arbeiten, jedoch nicht wohnen.
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| Auspendler | |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die am Ort wohnen, jedoch nicht arbeiten.
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| Arbeitslosenquote | |
Anteil der Arbeitslosen an allen Erwerbspersonen; in Prozent.
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